Meldebestätigung
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Urheber
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlagen
§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Organisationseinheiten
Ansprechpartner

Frau Arndt
- 04528 9174-211
- 04528 9174-6211
- E-Mail senden
- EG 1
