Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Urheber
Rechtsgrundlagen
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Organisationseinheiten
Ansprechpartner

Frau Kröger-Wellendorf
- 04528 9174-215
- 04528 9174-6215
- E-Mail senden
- EG 15